Leistungen

Leistungsumfang für die Verwaltung von Mietshäusern
Im Rahmen des Pauschalhonorars erbringen wir nachstehende Leistungen:
 
Allgemein:
1.    Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.
2.    Führung eines separaten Bankkontos (Anderkonto) für diese Liegenschaft.
3.    Führung der Haus-Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.
4.    Führung des mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs mit Behörden, Institutionen, Nachbarn, Versicherungen, Banken etc.
5.    Übernahme der bestehenden Versicherung- und Wartungsverträge sowie Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes; allenfalls Neuabschluss bzw. Änderung bestehender Versicherungsverträge zum Vorteil des Eigentümers.
6.    Abwicklung von Schadenfällen.
7.    Jährliche Besprechungen mit Hauseigentümern nach Bedarf.
8.    Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Liegenschaft je nach Erfordernissen, mindestens jedoch einmal jährlich (in Anlehnung an die ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude).
9.    Veranlassung und Überwachung sämtlicher, in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängender Arbeiten und Erstellung von Vorschlägen für notwendige Sanierungsmaßnahmen.
 
Mietbetreuung:
10.  Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierungen (Mietzins und Bewirtschaftungskosten).
11.  Überwachung der Zahlungseingänge hinsichtlich dieser monatlichen Akontierungen und – falls notwendig – Einmahnung nicht einbezahlter Beträge.
12.  Jährliche Erstellung der Mieterabrechnung (Bewirtschaftungskostenabrechnung).
13.  Erstellung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen bei Mieterwechsel und Vertragsverlängerung. Neue Mietverträge werden mit derzeit € 300,00 plus UST, Zusatzvereinbarungen werden mit derzeit € 50,00 plus UST in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden dem Mieter vorgeschrieben, wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, diese zu tragen. Sollte ein Mieter die Übernahme der Kosten verweigern, werden sie dem Eigentümer weiterverrechnet.
14.  Übernahme des Mietgegenstandes vom scheidenden Mieter und Übergabe an den neuen Mieter. (Alle 3 Jahre pro Einheit ist inklusive, jede weitere nach aktuellem Stundensatz, nach Absprache).
 
Sonderleistung:
15.  Jährliche Erstellung der Eigentümerabrechnung (Überschussrechnung).
16.  Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Jahres-UST-Erklärung.
 
Bauvorhaben – Sonderwünsche:
17.  Für den Fall, dass wir – über die vorgenannten Tätigkeiten hinaus und außerhalb der ordentlichen Verwaltung – mit der Abwicklung von Bauvorhaben beauftragt werden sollten, wird ein Honorar von zumindest 5 % der Nettoauftragssumme (zuzüglich 20 % UST) verrechnet. Dieses Honorar wäre dann im konkreten Einzelfall zwischen Ihnen und uns gesondert zu vereinbaren.
18.  Sonderwünsche erfüllen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Erhöhter Verwaltungsaufwand wird zum aktuellen Stundensatz für Verwalter bzw. Techniker (derzeit in der Höhe von netto EURO 75,00/Stunde) zuzüglich Barauslagen verrechnet.
 
Beendigung des Verwaltungsvertrages:
Im Falle der Beendigung der Verwaltung darf der Auftragnehmer auch über den vereinbarten Verwaltungszeitraum hinaus bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Verwaltung und Abgleichung der Konten über diese bis zu deren Abschluss verfügen. Für den erhöhten Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Verwaltungsabgabe wird ein Kündigungshonorar von drei Monatspauschalen verrechnet.