Leistungen

Leistungsumfang für die Verwaltung von Eigentumsgemeinschaften (WEG)
Jedes Objekt stellt eine Hausverwaltung vor neue Herausforderungen, denn keine Immobilie gleicht der anderen. Wir legen daher bei der Verwaltung von Immobilien (Wohnung, Büro, Geschäft usw.) ein besonderes Augenmerk auf die Eigenheiten jedes Hauses und stimmen unsere Vorgangsweise auf die (Wohnungs) Eigentümer ab.

Unsere Hausverwaltung übernimmt (je nach Vereinbarung) für die Eigentümergemeinschaft bzw. für den Immobilieninvestor folgende Aufgaben, welche der langfristigen Erhaltung dienen:

1.  Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.

2.  Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierungen (Bewirtschaftungskosten).

3.  Überwachung der Zahlungseingänge hinsichtlich dieser monatlichen Akontierungen und – falls notwendig - Einmahnung nicht einbezahlter Beträge.

4.  Verwaltung der Rücklage auf einem eigenen Rücklagenkonto.

5.  Abwicklung von Schadensfällen.

6.  Führung eines separaten Bankkontos (Anderkonto) für diese Liegenschaft.

7.  Führung der Haus-Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.

8.  Für die jährliche Erstellung der Bewirtschaftungskostenabrechnung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und der ÖNORM A 4000 wird ein Monatspauschale verrechnet.

9.  Falls die Liegenschaft umsatzsteuerpflichtig ist wird ein zusätzliches Monatspauschale für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Jahres-UST-Erklärung verrechnet.

10.  Führung des mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs mit Behörden, Institutionen, Nachbarn, Versicherungen, Banken, etc.

11.  Übernahme der bestehenden Versicherung- und Wartungsverträge sowie Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes; allenfalls Neuabschluss bzw. Änderung bestehender Versicherungsverträge zum Vorteil der Eigentümer.

12.  Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Liegenschaft je nach Erfordernissen, mindestens jedoch einmal jährlich (in Anlehnung an die ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude).

13.  Durchführung der Hausversammlungen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen.

14.  Veranlassung und Überwachung sämtlicher, in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängender Arbeiten und Erstellung von Vorschlägen für notwendige Sanierungsmaßnahmen.

15.  Für den Fall, dass wir – über die vorgenannten Tätigkeiten hinaus und außerhalb der ordentlichen Verwaltung – mit der Abwicklung von Bauvorhaben beauftragt werden sollten, wird ein Honorar von zumindest 5% der Nettoauftragssumme (zuzüglich 20% USt) verrechnet. Dieses Honorar wäre dann im konkreten Einzelfall zwischen Ihnen und uns gesondert zu vereinbaren sein.

16.  Sonderwünsche erfüllen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Erhöhter Verwaltungsaufwand wird zum aktuellen Stundensatz für Verwalter bzw. Techniker (derzeit in der Höhe von netto Euro 75,-/Stunde) zuzüglich Barauslagen verrechnet.

17.  Im Falle der Beendigung der Verwaltung darf der Auftragnehmer auch über den vereinbarten Verwaltungszeitraum hinaus bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Verwaltung und Abgleichung der Konten über diese bis zu deren Abschluss verfügen. Für den erhöhten Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Verwaltungsabgabe wird ein Kündigungshonorar von drei Monatspauschalen verrechnet.

18.  Auf Wunsch betreuen wir die Wohnungseinheiten bei Vermietung. Verrechnung nach Aufwand zum aktuellen Stundensatz oder pauschal nach Vereinbarung. Detailinformation siehe „Leistungsumfang für die Mietbetreuung von Wohnungen“.

 

Beendigung des Verwaltungsvertrages:
Im Falle der Beendigung der Verwaltung darf der Auftragnehmer auch über den vereinbarten Verwaltungszeitraum hinaus bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Verwaltung und Abgleichung der Konten über diese bis zu deren Abschluss verfügen. Für den erhöhten Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Verwaltungsabgabe wird ein Kündigungshonorar von drei Monatspauschalen verrechnet.